7. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegen den Abnehmer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen (bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor.
Der Käufer ist vor Tilgung der genannten Forderungen zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jederzeit widerruflich berechtigt, jedoch nur solange, wie er sich nicht im Verzuge befindet. Diese Einwilligung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Weiterveräußerung wiederum unter Eigentumsvorbehalt erfolgt. Zur Sicherung der genannten Forderungen tritt der Abnehmer bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung stehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Der Abnehmer ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Abnehmer mit seinen Leistungen uns gegenüber in Verzug gerät.
9. Maße und Abbildungen
Abweichungen an Konstruktionen, Farbe, den angegebenen Maßen, insbesondere Katalogabbildungen und Beschreibungen, werden in angemessenem Umfang vorbehalten. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
10. Haftungsbegrenzungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, in jedem Fall auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Merseburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten auch für Wechsel- und Scheckklagen ist das Amtsgericht Merseburg.
11. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.