Stihl
1. Gültigkeit der Vertragsbedingungen
Nachstehende Bedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Abnehmern rechtsverbindlich. Nebenabreden und/oder Sondervereinbarungen einschließlich derjenigen unserer Vertreter oder Beauftragten bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis und Lieferzeit freibleibend. Verträge zwischen unseren Abnehmern und uns gelten als zustande gekommen, wenn wir diese mit einer Auftragsbestätigung bestätigt haben. Referenzen sind bei erstmaliger Auftragserteilung erbeten. Wir sind nur bei zufrieden stellender Auskunft an die Lieferung gebunden.

3. Lieferzeit
Die Lieferzeitangabe ist stets als vereinbart zu betrachten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wird die von uns angegebene Lieferfrist in anderen als in den vorgenannten Fällen um mehr als 3 Wochen überschritten, so ist der Abnehmer berechtigt, uns eine Lieferfrist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf dieser Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht erfüllt, so hat der Abnehmer das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten.

4. Versandbestimmungen
Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Ware das Lager verlässt, ebenso wenn die Güter versandbereit sind, der Versand aber aus Gründen verzögert wird, die nicht von uns zu vertreten sind.
Gibt der Abnehmer besondere Versandvorschriften (z.B. Express) vor, gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Teillieferungen sind zulässig.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden nach der am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisliste berechnet. Die Verpackung und die mit der Verpackung zusammenhängenden Arbeiten werden immer zum Selbstkostenpreis berechnet. In der Regel ist die Rücknahme von Verpackungsmaterial, insbesondere bei Karton- und Papierverpackung, nicht möglich. Die Rechnungsbeträge sind sofort fällig. 
Im Falle der Überschreitung des Zahlungsziels werden die üblichen Verzugszinsen als Verzugsschaden berechnet, insoweit bedarf es keiner weitern Inverzugsetzung.
Der Abnehmer ist, unbeschadet des Rechts der Mängelrüge, nicht berechtigt gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, soweit es nicht auf demselben Vertrag beruht, geltend zu machen oder die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung zu erklären.

6. Mängelrügen und Gewährleistung
Mängelansprüche des Abnehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Abnehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Abnehmer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Abnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

7. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegen den Abnehmer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen (bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor.
Der Käufer ist vor Tilgung der genannten Forderungen zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jederzeit widerruflich berechtigt, jedoch nur solange, wie er sich nicht im Verzuge befindet. Diese Einwilligung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Weiterveräußerung wiederum unter Eigentumsvorbehalt erfolgt. Zur Sicherung der genannten Forderungen tritt der Abnehmer bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung stehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Der Abnehmer ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Abnehmer mit seinen Leistungen uns gegenüber in Verzug gerät.

9. Maße und Abbildungen
Abweichungen an Konstruktionen, Farbe, den angegebenen Maßen, insbesondere Katalogabbildungen und Beschreibungen, werden in angemessenem Umfang vorbehalten. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

10. Haftungsbegrenzungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, in jedem Fall auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Merseburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten auch für Wechsel- und Scheckklagen ist das Amtsgericht Merseburg.

11. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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